Alexander Fuchs : Dresden
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  Richard Koenig
  Aus dem Leben des Georg Heinrich Kanoldt

 

In den 1790er Jahren wird der Gothaer Kaufmannssohn Georg Heinrich Kanoldt von seinem Vater nach Hamburg in die Handelslehre geschickt. Neben der Arbeit und Ausbildung im Hause des Kaufmanns Schultz lernt Georg eine Reihe merkwürdiger Leute kennen und hat manches Erlebnis in der großen Stadt.

Da sind Maximilian und Barbara, Schultz' Kinder, mit denen er einen Ausflug unternimmt, der ganz anders als geplant endet. Da ist Stanislaus, der bei einem Pfandleiher arbeitet und seltsame wissenschaftliche Forschungen betreibt. Mit ihm und dem Hafenarbeiter und Bootsbauer Adam Probst verläuft sich Georg in den dunklen Gassen zu einem Haus, wo auch zu nächtlicher Stunde noch ein Licht leuchtet.

Schultzens ehemaliger Angestellter Arnold Overbeck, der jetzt auf eigene Faust arbeitet, betreibt mit Georg einen Stand auf dem Markt, und gemeinsam holen sie eine Fuhre Schafe aus der Heide, wobei unser Held in arge Schwierigkeiten gerät.

Schultz nimmt Georg mit zu einem Besuch aufs Land bei dem Baron Klestau, den er um Geld anpumpen will. Und der Hund Hannibal, den Georg bei dem Hundefänger Zanussi besorgt hat, damit er den Hinterhof bewachen soll, verschafft ihm durch ein kleines Malheur die Bekanntschaft mit Carola, dem Mädchen, das Georg unbedingt wiedersehen möchte ...




 
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Mark Ponzio : Verhandlungen

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Im August 1939 wurde in Moskau der Nichtangriffsvertrag zwischen Deutschland und der Sowjetunion geschlossen. Für die Regierung der UdSSR unterzeichnete der Vorsitzende des Rats der Volkskommissare Molotow den Vertrag, für die deutsche Reichsregierung Außenminister Ribbentrop.

Der Vertrag war in erstaunlich kurzer Zeit zustande gekommen, nachdem es sowohl von sowjetischer als auch von deutscher Seite Anzeichen dafür gegeben hatte, dass Hitler und Stalin ihre politischen Beziehungen verbessern und eine Grundlage schaffen wollen, auf der eine weitere Zusammenarbeit für beide Staaten vorteilhaft wäre.

Für die Russen waren dafür vor allem die Wirtschafts- und Handelsvereinbarungen eine Voraussetzung. Der Wirtschaftsgütertransfer zwischen beiden Ländern hatte in dieser Zeit beachtliche Ausmaße angenommen. Im Hinblick auf die Sicherstellung von Rohstofflieferungen für die landeseigene Industrie kamen Hitler und Göring den sowjetischen Forderungen entgegen.

Für Hitler hatte der Vertrag noch eine andere, weitreichendere Bedeutung. Im Zuge der geplanten Ostexpansion und der damit verbundenen militärischen Okkupation von Polen musste mit der Sowjetunion zumindest ein Stillhalteabkommen getroffen werden. Einen Krieg gegen die Westmächte konnte sich Hitler in der gegenwärtigen Lage nicht leisten.

England hatte mit Polen zwar einen Beistandsvertrag geschlossen, es war aber unwahrscheinlich, dass es Polen tatsächlich militärische Hilfe leisten würde, wie es sich dann auch bewahrheitet hat. Andererseits hatte Deutschland darauf verzichtet, in die kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen der Sowjetunion und Japan einzugreifen, obwohl es mit Japan ebenfalls vertraglich verbunden war.

Die Sowjetunion hatte ihrerseits territoriale Interessen in Osteuropa zu behaupten und die Absicht, ihren Einflussbereich zu erweitern. Das betraf vor allem Finnland, das Baltikum und Gebiete in Südosteuropa. Hitler war klar, dass in einem Vertrag zwischen beiden Ländern die sowjetischen Ansprüche berücksichtigt werden müssen.

Deshalb waren die Kernpunkte des Nichtangriffsvertrages folgende: Beide Seiten erklärten, keine Gewaltakte oder aggressiven Handlungen gegen den anderen zu unternehmen. (Sollte eine der Seiten von einer dritten Macht angegriffen werden, so wird dieser Angreifer nicht unterstützt.) Es werden fortlaufend Konsultationen über Fragen, die die gemeinsamen Interessen berühren, geführt. Eventuelle Streitigkeiten werden ausschließlich auf freundschaftlichem Wege geschlichtet.

Zu diesem Hauptvertrag gab es ein geheimes Zusatzprotokoll, in dem die "Frage der Abgrenzung der beiderseitigen Interessensphären in Osteuropa" geregelt wird. Dabei wurden unter Angabe konkreter Grenzlinien (die sich hauptsächlich an Flüssen orientieren) zum einen die baltischen Staaten Estland, Lettland, Litauen sowie Finnland, zum zweiten "die zum polnischen Staat gehörenden Gebiete" zwischen beiden Ländern aufgeteilt. Die Sowjetunion betonte zusätzlich ihr Interesse an Bessarabien.

Nur eine Woche nach Unterzeichnung des Vertrages überfiel die deutsche Wehrmacht Polen. Innerhalb weniger Wochen war Polen militärisch besiegt, nachdem auch von sowjetischer Seite der Angriff geführt worden war, und es wurde entsprechend den Vereinbarungen Deutschland bzw. der Sowjetunion einverleibt. Der polnische Staat hörte auf zu existieren.

Im weiteren Verlauf gab es (auch gemäß dem Abkommen vom August 1939) zahlreiche Gespräche und Vereinbarungen, z.B. über die politische Administration der besetzten Gebiete. Knapp anderthalb Jahre nach dem Vertrag erfolgte der Überfall der deutschen Armee auf die Sowjetunion.

Die Originale des Vertrages (laut Protokoll gab es eine deutsche und eine russische Fassung) sind wahrscheinlich verlorengegangen. Alle Kopien stammen von einem Kleinbildfilm, den anzufertigen Ribbentrop selbst während des Krieges den Befehl gab. Nur durch Zufall gelangte der Film nach der Kapitulation Deutschlands in die Hände der Alliierten, und die Dokumente konnten beim Nürnberger Kriegsverbrecherprozess verwendet werden. Dort wurde der deutsche Außenminister Joachim von Ribbentrop zum Tode verurteilt. Molotow war bis zur Ära Chruschtschow im Staatsdienst der UdSSR.

Von sowjetischer Seite wurde 1989 beim Kongress der Volksdeputierten der UdSSR unter Leitung von Michael Gorbatschow eine politische und rechtliche Bewertung des Nichtangriffsvertrags von 1939 vorgenommen. Dabei wurden die Geheimprotokolle "für null und nichtig vom Augenblick ihrer Unterzeichnung an" erklärt.

"Verhandlungen" ist eine fiktive Schilderung der Moskauer Ereignisse von 1939.

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